Das Pflanzenmaterial invasiver Neophyten aus den Gemeinden Buus, Maisprach, Hemmiken, Rickenbach und Wintersingen kann ab dem 5. Mai 2025 in der Wibitalgrube der Gemeinde Buus in einem speziellen Container deponiert werden. Der Container wird bis zum 08.11.2025 für die Bevölkerung zugänglich sein.
Banntag
Am Auffahrtstag, 29. Mai, findet unser traditioneller Banntag statt. Einwohner/innen und Bürger/innen sowie «Heimweh-Buusner/innen» und Gäste sind herzlich willkommen. Treffpunkt bei der Gemeindeverwaltung um 13.00 Uhr.
Wasserriesletenquellen der Wasserversorgung Buus
Die Wasserriesletenquellen der Wasserversorgung Buus decken rund 15% des Bedarfs an Trinkwasser in unserer Gemeinde ab. Die aktuell gültigen Grundwasserschutzzonen der Wasserriesletenquellen sind veraltet und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Neu werden aufgrund der gelten Gewässerschutzverordnung eine Schutzzone S1 für die Fassungsbreiche sowie eine weitere Schutzzone Sm definiert. Davon betroffen sind lediglich Waldparzellen im Gebiet Farnsberg, welche zum grössten Teil im Besitz der Einwohner- und der Bürgergemeinde Buus stehen. Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Buus für die Revision der Grundwasserschutzzonen Wasserriesletenquellen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen. Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 1. Mai 2025 bis zum Freitag, 30. Mai 2025 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Hemmikerstrasse 7, 4463 Buus auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.buus.ch, aufgeschaltet. Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 30. Mai 2025 schriftlich an den Gemeinderat Buus einzureichen. Gemeinderat Buus
Kunststoffsammlung
Dienstag, 6. Mai. Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstellen in Ihrer Gemeinde sind der Volg und die Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis spätestens am 7 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF