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Jessica Oeschger, juristische Mitarbeiterin
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
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Wenn das «Like» vor Gericht endet
Ein «Like» ist schnell vergeben, ein Beitrag ebenso schnell geteilt. Doch Vorsicht: Wer einen ehrverletzenden Beitrag in den sozialen Medien weiterverbreitet, kann sich unter Umständen selbst strafbar machen.
Was ist eine Ehrverletzung?
Die Ehre einer Person wird verletzt, wenn ihr ein Verhalten vorgeworfen wird, das sie in den Augen anderer als unehrenhaft erscheinen lässt. Nach dem faktischen Ehrbegriff ist die Ehre der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt.
Auch ein «Like» kann Folgen haben
Das Bundesgericht hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob das «Liken» oder Teilen eines ehrverletzenden Facebook-Beitrags strafbar sein kann. Es kam zum Schluss, dass auch das blosse Weiterverbreiten einer ehrverletzenden Äusserung in den sozialen Medien unter Umständen bestraft werden kann. Durch das «Like» kann man dazu beitragen, dass andere Nutzerinnen und Nutzer auf den Beitrag aufmerksam werden und ihn wahrnehmen. Beim Teilen ist dies besonders naheliegend, da der Beitrag dadurch bewusst einem neuen Personenkreis zugänglich gemacht wird.
Allerdings ist nicht jedes «Like» automatisch strafbar. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Insbesondere muss der ehrverletzende Inhalt durch das eigene Verhalten weiteren Personen tatsächlich zur Kenntnis gebracht werden. Dass man die ursprüngliche Aussage nicht selbst verfasst hat, schützt deshalb nicht automatisch vor einer strafrechtlichen Verantwortung.
Drei goldene Regeln für den digitalen Alltag
1. Prüfen Sie den Inhalt, bevor Sie einen Beitrag teilen oder liken.
2. Verbreiten Sie keine ungeprüften Anschuldigungen.
3. Denken Sie daran: Auch ein Klick kann rechtliche Folgen haben.
Was online mit wenigen Sekunden Aufwand verbreitet wird, kann für die betroffene Person erhebliche Konsequenzen haben und unter Umständen auch für diejenige Person, die den Beitrag weiterverbreitet. Sollten Sie in diesem Kontext einmal rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Ihre Anfragen werden diskret behandelt
Von Pascaline Frei und Nadine Burri, beide Wegenstetten
Von Gerhard Waldner, Zeiningen
Von Irfan Butt, Hornussen (Gemeinde Böztal)
Von Gertrud Häseli, Biobäuerin, Wittnau
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch /
Longevity – Ein Modewort?
Schon die Aussprache erweist sich als schwierig. Alle phonetischen Möglichkeiten ertönen, und das sagt schon viel aus. Übersetzt heisst «Longevity» einfach «Langlebigkeit». Ein Wunder, dass es nicht schon zum Wort des Jahres gekürt wurde. Zum einen, weil die damit verbundenen Anwendungen zu einer Leistungssteigerung und Verbesserung der Gesundheit führen sollen, zum anderen, weil viele daran glauben, damit 120 Jahre alt werden zu können. Aus allen Richtungen erreichen uns Empfehlungen und Angebote. Longevity ist aber nicht ein lebensverlängerndes Geheimmittel. Es bietet lediglich eine Anleitung, wie man möglichst gesund alt werden kann. Sprach man früher von gesundem Lebensstil, Jungbrunnen und von Altersheimen, ist heute von Longevity, Ergänzungspräparaten sowie vom Leben in Senioren-Residenzen die Rede. Es präsentieren sich drei Arten des Altersverlustes: Körperlicher Verlust (z.B. Abbau Muskeln), kognitiver Verlust (z.B. Gedächtnisverlust, Vergesslichkeit), sozialer und psychischer Verlust (z.B. keine wichtige Funktion mehr, Verlust von Bezugspersonen). Eine ganzheitliche Anamnese und gezielte Prävention helfen, um so lange wie möglich fit zu bleiben.
«Management» des Altersverlustes
War man früher gezwungen, die Schmerzen im Schaukelstuhl auszutragen, ist heute schmerzfreie Beweglichkeit mit der modernen Medizin zum Glück möglich. Indes gibt es noch kein Wundermittel, das zu einer Langlebigkeit führt. Angebote, u.a. im Luxussegment, sind wissenschaftlich nicht bewiesen und teils ethisch-moralisch fragwürdig. Sicher ist, dass ohne regelmässige Bewegung und gute Ernährung sowie Pflege des Körpers die Organe schneller altern. Erkennbar ist heute im Gegenzug die Zunahme der Demenz, da das Gehirn nicht immer Schritt halten kann mit dem übrigen Körper und den diversen medizinischen und kosmetischen Massnahmen. Dass sich mit Letzteren das Leben erleichtern und damit auch verlängern lässt, ist unbestritten. Das Grundbedürfnis, im Falle einer Hilfsbedürftigkeit aufgrund kognitiver Einschränkungen oder gar fortgeschrittener Demenz dann doch gut versorgt zu sein, bleibt bestehen. Hier öffnen sich neue Wege der Heil- und Pflegeindustrie, die durchaus zu einer «Langlebigkeit» führt. Durch achtsame, natürliche Umgangsformen mit seinem Körper lässt sich indes schon viel erreichen. Gelegentlich ein Vitamin-Booster kann nicht schaden.
Bewegen
Kurze Übungen wie Ausstrecken aller Glieder am Morgen nach dem Aufstehen, Oberkörper drehen zur «Entkoppelung» der Hüfte und Rücken sowie ein paar Gehschritte ums Haus lassen sich bis ins hohe Alter realisieren. Gewichte heben stärkt die Muskeln und hält fit. Ideal ist, sich in einem Fitness-Club die Gewichte erklären zu lassen und dann zuhause regelmässig zu üben. Für die Beweglichkeit sind Tai Chi, Qigong oder leichte Yogaübungen ideal. Für das kognitive Training, kombiniert mit Bewegung, welches das gesamte Spektrum der Leistungsfähigkeit umfasst, ist Tanzen aller Art am geeignetsten.
Gesundheits-Mandala
Gesunde Ernährung, genügend Schlaf, wenig Alkohol und Tabak sind essenziell. Achtsamkeit, wie z.B. sachtes Bewegen zuhause, um nicht umzufallen, ist ebenfalls ein guter Wegbegleiter.
Stressbewältigung
Prüfen Sie, woher der Schmerz oder das Unwohlsein kommt und ob es mit einem anderen Lebensstil und einigen Verwöhnstunden pro Woche reduziert werden kann. Schon kurze Erholungsphasen können Konzentration, Kreativität und Leistungsfähigkeit fördern. Gute Atmung beruhigt und hilft, Muskeln und Organe zu entspannen. Wenn Sie sich hin und wieder eine Massage, Pedicure oder ein Thermalbad gönnen, unterstützt dies Ihr Wohlbefinden.
Soziale Kontakte
Aktiv mithalten wird zunehmend schwieriger. Zum einen ist man müde, zum anderen verliert man im hohen Alter auch liebe Bezugspersonen. Bei Gehproblemen ist man nicht mehr so mobil. Nehmen Sie ein Taxi oder schliessen Sie sich einer Fahrgemeinschaft an. Hauptsache raus aus den vier Wänden.
Neugierde und Lernen
Neue Eindrücke und Erfahrungen halten fit. Das Gehirn ist so aktiv daran, seine Synapsen neu zu verbinden. Dazu muss man aber «hinaus» in das Unbekannte. Lassen Sie es zu.
All diese Empfehlungen sind mit zunehmendem Alter immer mühsamer. Sich «aufraffen» zur Turnstunde, sich «schön machen» für den sozialen Event, die «Trägheit» überwinden, ist nicht mehr automatisch ein Wunsch, sondern ein Muss. So lässt sich der Alterungsprozess etwas verlangsamen. Am Ende des Tages sind sehr kreative und freudige Momente erlebt worden. Und das ist wichtig.
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben.
Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt:
Von Johann Paul Wachter, Kaiseraugst
Von Daniel Rüetschi, Böztal / Ortsteil Hornussen
Von Karin Faes, ehem. Grossrätin, Schöftland
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Macht die Digitalisierung die Behörden effizienter?
Bis und mit Steuerjahr 2024 konnten wir Steuerpflichtigen das Progamm EasyTax nutzen. Seit diesem Jahr haben wir im Aargau nun eine neue Plattform, auf der wir unsere Steuererklärung samt Belegen erfassen können. Im Vergleich z.B. zu vor 20 Jahren haben die Behörden dadurch enorme Vorteile durch die Digitalisierung erreicht. Doch nicht nur das, aus Sicht der Steuerbehörden konnte zudem ein Grossteil der Arbeit, die vorhin die Steuerbehörden selber machen mussten, nun an den Steuerpflichtigen ausgelagert werden. Sehen wir deshalb eine massive Verschlankung bei der Steuerbehörde?
Leider ist davon nicht viel, wenn überhaupt etwas, zu sehen. Woran liegt das? Es gibt wie immer verschiedene Gründe. Einer aber ist sicher der Monopolstatus der Behörden, der dazu führt, dass sich diese nicht bzw. zu wenig um Effizienz bemühen müssen.
Ein Beispiel: Im oben erwähnten neuen Steuerprogramm ist es bei den Wertschriften nicht zwingend, Belege einzulesen (aber optional möglich). Das finde ich erstaunlich grosszügig, geht es doch gerade bei den Wertschriften teilweise um grössere Vermögens- und auch Ertragswerte. Ein Kontakt mit einer Steuerbehörde deutet aber eher auf einen Programmierfehler als auf Grosszügigkeit hin. Diese forderte nämlich alle (angeblich optionalen) Belege nach. So weit so nachvollziehbar. Aber das reichte nicht. Bei den Steuerauszügen wollte die Steuerbehörde nicht nur die Zusammenfassung mit Vermögens- und Ertragswerten, sondern gleich Scans bzw. Kopien von jeder einzelnen Detailseite haben. Unnötig, überflüssig, ineffizient! Wenn die Steuerbehörden den Steuerauszügen der Banken nicht trauen, sollen sie dies zentral bei der Bank beanstanden, aber nicht bei allen Steuerpflichtigen. Zudem gehe ich davon aus (weiss es aber ehrlicherweise nicht), dass in den QR-Codes vermutlich alle Informationen drin sind, die die Steuerbehörde braucht.
Auch bei Firmen kommt Effizienz oft erst an 10. Stelle, wenn der Kunde die Arbeit hat
Dass Effizienz auch oft in der Privatwirtschaft auf der Strecke bleibt, ist leider ebenso wahr. Eine gewisse Bank mit drei Buchstaben im Namen hat letzthin wieder aktualisierte Formulare eingefordert. Eine Bestätigung, dass sich seit letzter Unterschrift nichts geändert hätte, reicht nicht, denn das neue Layout und der neue Formulartext sind heilig – bis in zwei Jahren wohl das nächste gleiche, aber überarbeitete Formular eingefordert wird und die nächste Status-Nicht-Änderung bestätigt werden muss.
Beim hier angesprochenen Formular ging es um Einstufungen, die wohl jeder Nicht-Jurist und vermutlich auch 90% der Juristen nicht selber machen könnten. Wer weiss schon, was «Gesellschaft, welche den ‹ownership and base erosion test› erfüllt» bedeuten mag? Eine Antwort an die Bank, dass man ihr Formular nicht ausfüllen könne, da kein Mensch wisse, was ihre Spezialisten da zusammengebaut hätten, führt zur Antwort: Es tue ihnen leid, das stimme zwar schon, aber sie dürften keine Steuerberatung machen. Erst der nochmalige Hinweis, dass mir die nicht erlaubte Steuerberatung egal sei und ohne unterstützende Antwort (von mir aus auch mündlich) so kein Formular zurückkomme, führt dann zur Antwort, dass man wohl am besten «dort bzw. dort» das Kreuz mache. Immerhin.
Fazit: Ineffizienz beim Formulartext mit US Rechtssystemausdrücken, Ineffizienz beim Blocken der Anfrage nach Unterstützung, Ineffizienz beim Einfordern von unveränderten Status alle zwei oder drei Jahre!
Positives Gegenbeispiel
Ich bin froh, dass ich auch ein Gegenbeispiel bringen kann. Bis anhin war es nötig, dass wir als Vermögensverwalter jedes Jahr Formular 9 der ESTV ausfüllen und einreichen mussten. Dabei geht es um die Abgabe auf Wertpapiere beim Umsatz. Da wir ausschliesslich mit Schweizer Depotbanken zusammenarbeiten (und diese für die Meldung und den Abzug der Umsatzabgabe verantwortlich sind), lautete unsere Meldung Jahr für Jahr gleich: 0.– (in Worten NULL). Wofür eine solche Meldung gut sein soll? Naja, man kann dann irgendwo wieder einen Haken machen. Aber effizient?
Jetzt ist die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV nach Jahren der gewissenhaften Prüfung erstaunlicherweise zur gleichen Einsicht gekommen: «Um die Abgabepflichtigen administrativ zu entlasten, entfällt ab sofort die Pflicht zur Einreichung des amtlichen Formulars 9, sofern in der jeweiligen Abrechnungsperiode keine Umsatzabgabe zu entrichten ist.» Warum nicht gleich so? Aber positiv allemal.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an