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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 36-2026

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2026-3775

Bauherrschaft: Mustafa Kaldirim, Schul­strasse 9, 4332 Stein, Hatice Kaldirim, Schulstrasse 9, 4332 Stein; Grundeigentümer: Mustafa Kaldirim, Schulstrasse 9, 4332 Stein, Hatice Kaldirim, Schulstrasse 9, 4332 Stein; Projektverfasser: Mustafa Kaldirim, Schulstrasse 9, 4332 Stein, Hatice Kaldirim, Schulstrasse 9, 4332 Stein; Bauvorhaben: Pergola (bereits ausgeführt); Ortslage: Schulstrasse 9, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 996, GB Stein AG. Die öffentliche Auflage findet vom 04. September 2026 bis 05. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/21051.

Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Einbürgerungsgesuch

Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das, per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. Gesuchsteller: Name: Schwarz; Vorname: Eduard; Geboren: 1988; Heimat: Deutschland; Geschlecht: männlich; Adresse: Was­serwerkstrasse 6. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt: – Baugesuchsnummer: 2026-2899; Bauherrschaft: Gemeinde Stein, Bereich Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorb­strasse 9, 4332 Stein; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauvorhaben: Sanierung Brotkorb­strasse mit Einengungen für die Fussgängersicherheit; Parzelle Nr.: 1448, GB Stein AG; Strasse: Brotkorbstrasse. Gemeinderat

Personalausflug

Am Dienstag, 8. September 2026, führt das Gemeindepersonal den traditionellen Personalausflug durch. Die Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben deshalb an diesem Tag geschlossen. Wir danken für das Verständnis. Gemeindekanzlei

Öffentliche Informationsveranstaltung Reservekraftwerke Sisslerfeld

Der Bund plant zur Absicherung der Versorgungssicherheit in ausserordentlichen Lagen vier neue Reservekraftwerke (RKW) von insgesamt 583 MW Leistung an verschiedenen Standorten in der Schweiz. Ab 2030 sollen die RKW in Betrieb genommen werden und zunächst während 15 Jahren zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist, dass die Kraftwerke mit CO2-neutralem Brennstoff betriebenen werden. Zwei RKW sollen im Sisslerfeld in den Gemeinden Stein und Eiken erstellt werden. Die beiden RKW verfügen über eine geplante Leistung von 180 MW (Eiken) bzw. 57 MW (Stein). Für die Vorhaben ist eine Richtplananpassung erforderlich und in beiden Gemeinden wird eine Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung notwendig sein. An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 22. September 2026 in Eiken werden Vertreter des Bundes, Kantonsvertreter und die Projektanten die Vorhaben vorstellen und über die weiteren Verfahrensschritte informieren. Datum und Veranstaltungsort: Dienstag, 22. September 2026, 19 bis 21 Uhr, Schule Eiken, Kultureller Saal, Schulweg 1, 5074 Eiken. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gemeinderat

Lockerung des Feuerverbots:
Kantonale Gefahrenstufe
von 5 auf 4 gesenkt

Mit der Reduktion der Gefahrenstufe von 5 auf 4 hat der Kanton Aargau für das gesamte Kantonsgebiet ein bedingtes Feuerverbot erlassen. Die Niederschläge der letzten Tage haben die Trockenheit leicht entschärft. Die Messdaten zeigen wieder eine etwas höhere Bodenfeuchtigkeit – wenn auch noch immer auf tiefem Niveau. Da für die kommenden Tage jedoch überwiegend trockenes Wetter prognostiziert wird und der verfrühte Laubfall für eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut im Wald sorgt, bleibt Vorsicht geboten. Aus diesem Grund gilt weiterhin folgendes bedingtes Feuerverbot: • Wald und Waldränder (50 Meter Mindestabstand): Jegliches Feuern ist verboten. Davon ausgenommen ist ausschliesslich die Nutzung von Gas- und Elektrogrills. • Siedlungsgebiet und Offenland: Das Feuern in unbefestigten Feuer­stellen ist verboten. Die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills ist jedoch erlaubt. Achten Sie in der Umgebung auf mögliche Brandrisiken und halten Sie Lösch­mittel bereit. Der Gemeinderat hat die eigene, weiterführende Verfügung zum Feuerwerks- und Feuerverbot in der Zwischenzeit aufgehoben. Es gelten ab sofort ausschliesslich die genannten kantonalen Bestimmungen. Gemeinderat