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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 36-2026

Demission Sozialhilfebehörde;
Anordnung kommunale Wahl
am 29.11.2026

Herr Marcel Hänni demissioniert als Mitglied der Sozialhilfebehörde per 31.12.2026. Der Gemeinderat dankt bereits jetzt für seine Mitarbeit zu Gunsten unserer Gemeinde. Gemäss Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wintersingen werden die Mitglieder der Sozialhilfebehörde an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat die Wahl, gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, auf den eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 29.11.2026 festgelegt. Eine eventuelle Nachwahl findet am 28.01.2027 statt. Interessent/innen melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 976 96 50.

Jagdtage 2026 in Wintersingen

Im Wildtier- und Jagdgesetz, WJG § 35, ist festgehalten, dass die Jagdtage der Gemeinde anzuzeigen sind. Gemäss Wildtier- und Jagdverordnung, WJV § 21, hat die Gemeinde die Jagdtage öffentlich bekannt zu geben. Die Jagd ist in Wintersingen an folgenden Tagen geplant: Samstag, 17.10.2026, Samstag, 31.10.2026, Samstag, 21.11.2026, Freitag, 27.11.2026, Samstag, 05.12.2026. Die Hauptzugänge zu den Jagdgebieten werden an den Jagdtagen durch die Jagdgesellschaft signalisiert.

Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Basel-Landschaft teilweise entspannt. Deshalb wurden per Freitag, 28. August 2026, verschiedene Massnahmen gelockert. Das bisher geltende Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird aufgehoben. Feuer dürfen dort wieder entfacht werden, wobei die notwendige Vorsicht weiterhin einzuhalten ist. Im Wald und innerhalb eines Abstandes von 200 Metern zum Waldrand gilt jedoch weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Dies betrifft auch fest eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie Grills mit offenem Feuer. Ebenfalls aufgehoben werden das Parkierverbot auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs. Weiterhin in Kraft bleiben das absolute Feuerwerksverbot im gesamten Kanton sowie das Verbot der Wasserentnahme aus sämtlichen Fliessgewässern mit Ausnahme von Rhein und Birs. Zudem gilt das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot weiterhin für alle übrigen Fliessgewässer im Kanton. Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons mit offenem Feuer bleibt verboten. Ebenso dürfen brennende Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzer nicht weggeworfen werden. Trotz der Entspannung der Lage bleibt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4. Aufgrund des anhaltenden Trockenstresses ist bei Waldbesuchen weiterhin Vorsicht geboten, da mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden muss. Absperrungen sind zwingend zu beachten.

Kunststoffsammlung

Dienstag, 8. September. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung Wintersingen sowie Hirschenapotheke und Metzgerei Tschannen in Magden. GAF