(pd) Der Arbeitgeber Kanton Aargau will seine soziale Verantwortung stärken. Er beabsichtigt bis ins Jahr 2030 zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Der Regierungsrat verabschiedet ein Konzept an den Grossen Rat und setzt damit einen Auftrag des Grossen Rats aus dem Jahr 2022 um. In der Motion (Therese Dietiker, EVP) wurde der Kanton aufgefordert, eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Thematik proaktiver anzugehen.
Der Regierungsrat hat ein Konzept zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beim Arbeitgeber Kanton Aargau verabschiedet. Dieses sieht vor, dass Anstellungen für Personen, die eine IV-Rente erhalten, ermöglicht werden. Zudem sollen gemäss Konzept Eingliederungsplätze für befristete Beruftrainings und Praktika in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen geschaffen werden. Dank diesen Stellen können Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen nach Umschulungen wieder in die Arbeitswelt zurückkehren.
Stärkung der inklusiven Unternehmenskultur
Der Regierungsrat unterstützt das Vorhaben und erkennt das Potential von Inklusionsstellen. Ziel ist es, die Personen im Arbeitsleben zu integrieren. «Mit der Umsetzung des Konzepts setzt der Kanton Aargau ein starkes Zeichen für eine inklusive Gesellschaft und schafft damit ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zur Arbeit erhalten», so Dr. Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen.
Personelle Ressourcen zur Umsetzung
Damit der Arbeitgeber Kanton Aargau zu einem inklusiven Arbeitgeber werden kann, soll eine zentrale Fachstelle Inklusion in der Abteilung Human Resources Aargau geschaffen werden. Sie hat die Aufgabe, das Verständnis und die Bereitschaft für die berufliche Eingliederung über die ganze kantonale Verwaltung zu stärken und die Koordination sicherzustellen. In den Departementen, der Staatskanzlei und den Gerichten Kanton Aargau werden dezentrale Inklusionsbeauftragte die Führungspersonen, die Teams und die Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen aktiv und konkret im Arbeitsalltag begleiten. Gewisse Anpassungsleistungen sind notwendig, damit Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen eine Chance im Arbeitsmarkt erhalten. «Der Kanton ist bereit, den notwendigen Aufwand zu leisten und mögliche Herausforderungen anzunehmen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen», so Markus Dieth.
Nächste Schritte
Wenn der Grosse Rat dem Konzept und dem weiteren Vorgehen zustimmt, wird für den benötigten Verpflichtungskredit eine Anhörungsvorlage ausgearbeitet.