(pd) In der vorliegenden Anhörung zum Gesundheitsgesetz (GesG) geht es darum, die Schadenminderung im Suchtbereich gesetzlich zu verankern. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung und Änderung des GesG wird die Verantwortung des Kantons auf den Bereich der Schadenminderung ausgeweitet. Das würde dem Kanton erlauben, vertraglich mit Dritten zusammenzuarbeiten und ihm auch eine finanzielle Unterstützung von schadenmindernden Angeboten ermöglichen.
Wegen der Zunahme des Suchtmittelkonsums im öffentlichen Raum hat Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati Ende des Jahres 2023 entschieden, den Beginn der Erarbeitung der kantonalen Suchtstrategie, der nach der Verabschiedung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 am 11. Juni 2024 vorgesehen war, vorzuziehen.
Die im Rahmen der Erarbeitung der kantonalen Suchtstrategie im September 2024 erstellte Auslegeordnung bestätigte den Befund der zunehmenden Auswirkungen des Suchtkonsums auf den öffentlichen Raum. In den letzten zwei Jahren zeigte sich an verschiedenen Orten im Kanton einen verstärkten Suchtmittelkonsum im öffentlichen Raum sowie eine damit zusammenhängende zunehmend aggressive Stimmung, die insbesondere auf den Konsum von Crack zurückgeführt werden kann.
Schadenminderung soll negative Auswirkungen des Konsums abschwächen
Angesichts der Dringlichkeit hat der Regierungsrat beschlossen, die Anhörung zum Gesundheitsgesetz vorzuziehen. Parallel dazu läuft die Erarbeitung der kantonalen Suchtstrategie weiter. Sie soll Ende des Jahres 2025 vorliegen.
Die Schadenminderung ist eine der vier Säulen der Schweizer Suchtpolitik. Bisher ist sie im GesG nicht ausdrücklich geregelt. Sie umfasst alle Strategien und Massnahmen zur Verringerung der negativen Folgen des Konsums psychoaktiver Substanzen, von Suchtverhalten auf die Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf die Gesellschaft.
Die Schadenminderung hat zum Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit Suchtproblemen zu erhalten und sie trotz gegenwärtigem Risiko- und Suchtverhalten in der Führung eines qualitativ guten, möglichst selbstbestimmten und beschwerdefreien Lebens zu unterstützen. Das Konzept der Schadenminderung beruht auf der Einsicht, dass manche suchtkranke Personen vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage oder willens sind, mit dem Konsum aufzuhören. Repressive Massnahmen reichen zur Bewältigung der Auswirkungen des Konsums im öffentlichen Raum nicht aus.
Vorgeschlagene Umsetzung im Gesundheitsgesetz
Der Regierungsrat schlägt in der Anhörung vor, den § 36 des GesG zu ändern und zu ergänzen. Neben der expliziten Aufführung der Schadenminderung in den Paragrafen wird insbesondere auch die Zusammenarbeit mit Dritten aufgenommen. Die Anhörung dauert wegen der Sommerferien vier statt drei Monate und läuft bis zum 14. November 2025.
Schweizer Suchtpolitik
Die Schweizer Suchtpolitik basiert auf dem Vier-Säulen-Modell. Dieses Modell umfasst die Bereiche:
Prävention und Früherkennung, Therapie und Beratung, Schadenminderung sowie Regulierung und Vollzug. Das Vier-Säulen-Modell ist seit 2011 gesetzlich im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) verankert.