Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Leichter Regen
17.1 °C Luftfeuchtigkeit: 76%

Donnerstag
11.7 °C | 21.7 °C

Freitag
9.3 °C | 22.8 °C

Baselland: Baugesuchsverfahren soll vollständig digital werden

(pd) Der Kanton Basel-Landschaft will das Baugesuchsverfahren künftig vollständig digital abwickeln. Dafür sollen das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sowie die dazugehörige Verordnung angepasst werden. Die Teilrevision schafft die rechtliche Grundlage für eine durchgängig elektronische Verfahrensführung – von der Einreichung eines Baugesuchs bis zur Eröffnung der Baubewilligung. Der Regierungsrat hat den Entwurf der Teilrevision in die Vernehmlassung gegeben.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) und der dazugehörigen Verordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die Anpassung ist nötig, um Baugesuchsverfahren künftig vollständig digital durchführen zu können.

Das Bauinspektorat arbeitet heute weitgehend digital. Rund 70 Prozent der Baugesuche werden elektronisch eingereicht und die Gesuche intern nahezu vollständig digital bearbeitet. Auch die Publikation im elektronischen Amtsblatt sowie die Kommunikation mit Gesuchstellenden, Gemeinden und Fachstellen erfolgen mehrheitlich digital. Weil es bis heute noch möglich ist, Baugesuche auf analogem Weg einzureichen, gibt es viele Medienbrüche, Doppelspurigkeiten und Intransparenzen. Um diese künftig zu vermeiden, soll das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sowie die dazugehörige Verordnung angepasst werden.

Baugesuche sowie weitere verfahrensrelevante Anträge sollen künftig obligatorisch über die kantonale Online-Service-Plattform eingereicht werden. Der Aufwand für das Scannen und Ablegen von Papierunterlagen sowie für die parallele Führung von Papier- und elektronischen Dossiers entfällt. Dies reduziert den administrativen Aufwand, erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Fachstellen und verbessert die Nachvollziehbarkeit der Verfahren. Gleichzeitig schafft die elektronische Verfahrensführung eine einheitliche und rechtssichere Grundlage für die weitere Digitalisierung.

Die Umstellung steht im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren. Der Regierungsrat plant, das verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren ab dem 1. Januar 2028 für Behörden und professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtend elektronisch abzuwickeln. Auch die Verfahren vor den Beschwerdeinstanzen des Bauinspektorats werden dadurch künftig mehrheitlich digital geführt. Damit diese ohne Medienbrüche ineinandergreifen, soll auch das erstinstanzliche Baugesuchsverfahren vollständig digital sein.

www.bl.ch/vernehmlassungen