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Die Mitte Aargau fordert starke Gemeindeversammlungen und weniger Bürokratie

(dm) Die Mitte Aargau begrüsst die Totalrevision des über 40 Jahre alten Gemeindegesetzes als wichtigen Schritt zur Modernisierung der kommunalen Strukturen. Die Einführung eines schriftlichen Anfragerechts im Vorfeld der Gemeindeversammlung sowie des konstruktiven Referendums über Budget und Steuerfuss und die Aufhebung des gemeinderätlichen Strafbefehlsverfahrens lehnt Die Mitte aber vollständig ab.

Ebenso wehrt sich die Mitte dagegen, dass Jahresrechnungen, die zweimal abgelehnt wurden, nicht mehr durch den Regierungsrat genehmigt werden dürfen. Der Differenzierung zwischen zwei Arten von Gemeindeverbänden steht die Mitte eher kritisch gegenüber. Die Mitte schlägt vor, den Text bezüglich Motion im Gemeindegesetz noch einmal dahingehend zu überprüfen, ob die Formulierung, wie sie beim Grossen Rat festgehalten ist, übernommen werden soll.

Grundsätzlich beurteilt Die Mitte Aargau den vorliegenden Gesetzesentwurf positiv: Die überfällige Modernisierung, die Flexibilisierung bei den Publikationspflichten und das klare Bekenntnis zu zeitgemässen Instrumenten wie einem verpflichtenden Personalreglement oder einem risikoorientierten Internen Kontrollsystem (IKS) werden ausdrücklich unterstützt.

Nein zur Schwächung der Gemeindeversammlung
Bereits heute kann die Stimmbevölkerung Anfragen zu traktandierten Geschäften stellen, welche dann durch Gemeinderäte und Verwaltung beantwortet werden. Oft können damit Missverständnisse geklärt oder Zusammenhänge erläutert werden. Es macht keinen Sinn, dieses Recht gesetzlich zu verankern, sodass solche Anfragen schriftlich gestellt werden müssen und jede einzelne an der Gemeindeversammlung zu beantworten ist. Ebenso unnötig und unbürokratisch erachtet die Mitte die Einführung eines konstruktiven Referendums für Budget und Steuerfuss, welche die Rolle der Gemeindeversammlung schwächen würde. Bereits heute können Stimmberechtigte im Rahmen der Versammlung Änderungsanträge zu einzelnen Budgetpositionen oder zum Steuerfuss stellen, wodurch häufig tragfähige Kompromisse entstehen. Ein konstruktives Referendum würde diese Entscheidungsfindung teilweise in ein nachgelagertes Verfahren verlagern, was die Mitte ablehnt.

Finanzkommission vermehrt auf strategische und finanzpolitische Fragen konzentrieren
Eine jährliche Vollprüfung durch eine externe Revisionsstelle kann dazu beitragen, Fehler frühzeitig zu erkennen und die Verlässlichkeit der Rechnungslegung zu stärken. Durch die Einführung der externen Vollprüfung wird die finanztechnische Prüfung professionellen Revisionsstellen übertragen, während sich die Finanzkommission vermehrt auf strategische und finanzpolitische Fragen konzentrieren kann. So erfolgt eine klare Trennung zwischen der fachlichen Revision und der politischen Kontrolle durch die Finanzkommission. «Aus Sicht der Praxis ist es jedoch wichtig, dass die Rollen zwischen Gemeinderat, Finanzkommission, externer Revisionsstelle und Finanzaufsicht klar definiert und kommuniziert werden.», so Grossrat Markus Schneider.

Kommunales Strafbefehlswesen und Aufsicht sichern
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die geplante Aufhebung des gemeinderätlichen Strafbefehlsverfahrens. Die Mitte Aargau fordert den Erhalt dieser kommunalen Kompetenz. Das System hat sich seit Jahren bewährt und entlastet die kantonalen Strafverfolgungsbehörden massiv von Bagatellfällen. Es ist nicht praxisgerecht, wenn Gemeinden zwar lokale Polizeireglemente erlassen, Übertretungen aber zwingend an den Kanton abtreten müssen.

Optimierungsbedarf bei Gemeindeverbänden und Motionen
Im Bereich der Gemeindeverbände regt Die Mitte an, die Umsatzgrenze für den «Gemeindeverband light» auf 1 Million Franken anzuheben, um kleineren Verbänden mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Revisions- oder Kontrollstelle zu lassen.

Abgelehnte Jahresrechnung auch weiterhin durch den Regierungsrat genehmigen
Unverständnis zeigt Die Mitte zudem bei der vorgeschlagenen Änderung zur Genehmigung der Jahresrechnung. Die bisherige Praxis, wonach eine Jahresrechnung nach zweimaliger Ablehnung dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt wird, erfüllt eine zentrale Funktion in der finanzrechtlichen Aufsicht. Sie stellt sicher, dass auch in Fällen wiederholter Ablehnung eine sachliche und rechtliche Prüfung erfolgt.

«Die Mitte schlägt vor, den Text bezüglich der Motion im Gemeindegesetz noch einmal zu überprüfen. Es ist zu klären, ob die Formulierung, wie sie beim Grossen Rat festgehalten ist, übernommen werden soll», so Grossrat Markus Schneider.