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Grossratskommission für weiteren Schritt zur Erreichung der Energie- und Klimaziele des Kantons Aargau

(pd) Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) will das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich fortführen und stimmt einem entsprechenden Verpflichtungskredit von 141,35 Millionen Franken zu.

Mit dem Förderprogramm Energie sollen Massnahmen im Gebäudebereich zugunsten der Energieeffizienz und für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme unterstützt werden. Der Regierungsrat beantragt dafür einen Verpflichtungskredit von 141,35 Millionen Franken über die Laufzeit von vier Jahren. Dabei beträgt der kantonale Anteil maximal 50 Millionen Franken. Der Rest wird aus dem Topf mit den CO2-Abgaben auf Treibstoffe sowie mit Bundesbeiträgen finanziert. Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmte dem regierungsrätlichen Entwurf mit 9 zu 6 Stimmen zu.

Reduktion von Mitnahmeeffekten und Wirkungskontrolle
Die Kommission UBV zeigte sich erfreut, dass nach der Klärung der Bundesfinanzierung mehr Mittel für die Förderprogramme zur Verfügung stehen als ursprünglich vorgesehen und der Anteil des Kantons etwas tiefer liegt. Sie anerkannte mehrheitlich die grosse Bedeutung des Förderprogramms für die Energieeffizienz, die Versorgungssicherheit und die Dekarbonisierung. Dabei begrüsste sie insbesondere den wirkungsorientierten Einsatz der Fördermittel: Unerwünschte Mitnahmeeffekte, die bei ohnehin erforderlichen wirtschaftlichen Sanierungen entstehen, sollen vermieden und zusätzliche energetische Wirkungen erzielt werden. Die Kommission UBV regte diesbezüglich an, dass die Wirkung des eingesetzten Förderfrankens im Hinblick auf die Effizienzsteigerung und die Reduktion des CO2-Ausstosses laufend kontrolliert und darüber informiert wird.

Kommissionsminderheit für höhere kantonale Beiträge
Während der Nutzen des Förderprogramms von einigen Kommissionsmitgliedern grundsätzlich infrage gestellt wurde, waren andere der Ansicht, dass die beantragten Mittel nicht ausreichen würden, um die Klima- und Energieziele zu erreichen. Eine Kommissionsminderheit sprach sich für höhere kantonale Beiträge aus. Insbesondere im Bereich der Mietliegenschaften könne nicht auf die Eigenverantwortung allein abgestellt werden, sondern es müssten finanzielle Anreize gesetzt werden. Die Anträge auf Erhöhung des Bruttokredits auf 170 Millionen Franken, auf Verzicht einer Deckelung des kantonalen Anteils sowie auf Festsetzung des Kantonsanteils bei maximal 60 Millionen Franken wurden jeweils mit 9 zu 6 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft wird voraussichtlich im November 2026 im Grossen Rat behandelt.