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SP Aargau: «Richtplananpassung stärkt Schutz der Fruchtfolgeflächen»

(sp) Die SP Aargau begrüsst die Anpassung des kantonalen Richtplans an den 2020 revidierten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) des Bundes. Die Vorlage verbessere die Planungs- und Rechtssicherheit und schaffe mit präziseren Datengrundlagen sowie einem jährlich aktualisierten FFF-Inventar mehr Transparenz.

Neu werden die Fruchtfolgeflächen auf Basis bereinigter Nettoflächen statt der bisher verwendeten Bruttoflächen ausgewiesen. Gemäss den aktuellen Daten vom Dezember 2024 verfügt der Kanton Aargau über 41'834 Hektaren Fruchtfolgeflächen. Die SP unterstützt insbesondere den Planungsgrundsatz, wonach bei allen Vorhaben der Verlust von Fruchtfolgeflächen möglichst vermieden und auf das notwendige Minimum beschränkt werden soll. Fruchtfolgeflächen gehören zu den wertvollsten Landwirtschaftsflächen und sind für die langfristige Ernährungssicherheit von zentraler Bedeutung.

Die SP beantragt jedoch, die vorgesehene Kompensationspflicht bereits ab einem Verlust von 1 Hektare statt erst ab 3 Hektaren auszulösen. Zudem soll die Kompensation nach Möglichkeit in räumlicher Nähe zum Verlust erfolgen. Grossrätin Gabi Lauper erklärt: «Wer wertvolle Fruchtfolgeflächen beansprucht, soll bereits ab einem Verlust von einem Hektar Ersatz leisten müssen. Damit stärken wir den Schutz dieser für die Ernährungssicherheit wichtigen Böden.»

Die SP begrüsst zudem, dass für die Umsetzung des von der Aargauer Bevölkerung beschlossenen Auenschutzparks weiterhin keine Kompensation von Fruchtfolgeflächen erforderlich ist. Der Kanton ist gemäss Verfassung verpflichtet, mindestens ein Prozent seiner Fläche als Auenschutzgebiet zu sichern. Deshalb hält die SP daran fest, die noch nicht realisierten Auenschutzgebiete weiterzuverfolgen. Dies entspricht auch dem im September 2024 vom Grossen Rat beschlossenen Flächenziel für neue Feuchtgebiete.
Grossrat Martin Brügger weist darauf hin, dass Fruchtfolgeflächen keineswegs nur durch Naturschutzprojekte verloren gehen: «Der grösste Druck auf Fruchtfolgeflächen entsteht durch Infrastrukturvorhaben, aber auch durch neue Stallungen und andere Bauten ausserhalb der Bauzonen. Deshalb braucht es einen sorgfältigen Umgang mit diesen besonders wertvollen Böden.»

Die SP unterstützt die bestehende Regelung, wonach ein Beschluss des Grossen Rats erst bei einem Verlust von mehr als 3 Hektaren Fruchtfolgeflächen erforderlich ist. Für kleinere Vorhaben soll die Bewilligung weiterhin durch die zuständigen kantonalen Stellen erfolgen.

Gabi Lauper betont: «Wenn künftig bereits ab einem Hektar kompensiert werden muss, ist kein zusätzlicher parlamentarischer Entscheid für jede kleinere Fläche nötig. Sonst werden die Verfahren für kleinere Projekte unnötig verlängert, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Nutzen für den Bodenschutz entsteht.»